Impressum
St. Gallen Gym AGB
Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Swiss Fitness GmbH (folgend "Swiss Fitness" genannt) und dem Kunden ("Mitglied"). Abweichende Bestimmungen, die schriftlich oder anlässlich des Online-Vertragsabschlusses zwischen Swiss Fitness und dem Mitglied vereinbart werden, gehen diesen AGB vor. Änderungen dieser AGB während der Vertragslaufzeit werden zum Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 30 Tagen seit Mitteilung den geänderten AGB widerspricht.
Vertragsabschluss/ Kündigung
Der Vertrag ist mit der Unterschrift (digital und physisch) rechtskräftig. Die AGB von Swiss Fitness werden dadurch anerkannt. Die Mitgliedschaft erneuert sich automatisch einen Monat vor Ablauf der bestehenden Mitgliedschaft. Gilt nur für reguläre Abonnements ohne Betreuung und Beratung. Alle individuellen Pakete werden nicht automatisch verlängert.
Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann vom Kunden nur bei Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung der Betreiberin gegen eine Gebühr von CHF 99.00 auf eine Drittperson übertragen werden. Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach dem Vertrag. Nach Ablauf der Laufzeit erlischt der Anspruch auf noch nicht bezogene Trainings. Allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform (per Einschreiben oder E-Mail). Mündliche Kündigungen gelten als nichtig. Sind Fristen zu beachten, ist der Poststempel bzw. der Eingang der E-Mail maßgebend. Bei Kündigungen mittels E-Mail trägt das Mitglied die Beweislast über den Eingang der E-Mail bei Swiss Fitness.
Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung jeweils vor Beginn der Vertragsdauer vom Kunden zu bezahlen. Bei einer monatlichen Zahlungsmodalität ist der erste Monatsbeitrag am Tag des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Die weiteren monatlichen Beiträge sind jeweils bis spätestens am gleichen Tag der Folgemonate zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn eine Mitgliedschaft für mehrere Jahre abgeschlossen wird. Die Gebühren für den Mitgliederausweis (Badge/Chiparmband) sowie die Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig und vor Beginn der Vertragsdauer vom Mitglied zu bezahlen. Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung zum Studio.
Öffnungszeiten
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den jeweiligen veröffentlichten Öffnungszeiten der Swiss Fitness-Studios zu nutzen. Sonderregelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Swiss Fitness kann sein Angebot und die Öffnungszeiten jederzeit ändern. Das Mitglied hat im Falle einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten sowie bei vorübergehenden Betriebsschließungen, die betrieblich notwendig sind (beispielsweise bei Reinigungen und Revisionen) oder aus Gründen eintreten, die Swiss Fitness nicht zu vertreten hat, keinen Anspruch auf Rückvergütungen, Verlängerungen der Vertragslaufzeit oder sonstigen Schadenersatz.
Hausordnung
Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Die Hausordnung ist im jeweiligen Swiss Fitness-Studio sowie auf der Swiss Fitness-Webseite einsehbar und kann von Swiss Fitness jederzeit ohne Zustimmung des Mitglieds abgeändert werden. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals ist Swiss Fitness berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
Badge
Bei Abschluss des Vertrags erhält das Mitglied einen Badge. Dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Dieser muss bei Vertragsende wieder an die Swiss Fitness übergeben werden. Ansonsten wird, bei nicht einhalten oder Verlust, 30 CHF in Rechnung gestellt. Missbrauch des Badges wird zur Anzeige gebracht und berechtigt Swiss Fitness den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
Gesundheitsfragebogen
Der Gesundheitsfragebogen mit den Angaben zum Gesundheitszustand und den Zielsetzungen ist vor Antritt des ersten Trainings vollständig auszufüllen. Weiter muss die Korrektheit der Angaben mit der persönlichen Unterschrift bestätigt werden, welche automatisch über die Unterschrift auf dem Mitgliedschafts-Vertrag geschieht. Zur Absicherung von Swiss Fitness ist dies obligatorisch. Die gesammelten persönlichen Informationen werden innerhalb von Swiss Fitness genutzt, um ein möglichst individuelles, effizientes und effektives Training gestalten zu können. Alle Personal Coaches von Swiss Fitness unterliegen der Schweigepflicht.
Kinder
Kinder unter 16 Jahren, die ein Training bei Swiss Fitness absolvieren, sind stets von einem Erziehungsberechtigten oder einem Personal Coach zum Training zu begleiten und zu beaufsichtigen. Jugendliche ab 16 Jahren trainieren nur mit Einverständnis der Eltern, welches schriftlich nachzuweisen ist.
Haftung
Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Swiss Fitness lehnt jegliche Haftung für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit im Zusammenhang mit dem Training ab. Im Weiteren haftet Swiss Fitness nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. vor, während und nach dem Training.
Korrespondenz
Die Korrespondenz von Swiss Fitness mit seinen Mitgliedern erfolgt ausschließlich per E-Mail. Sollte ein Mitglied Korrespondenz auf dem Postweg wünschen, so hat es dies bei Vertragsabschluss anzugeben, wobei sich in diesem Fall der Jahresmitgliederbeitrag um CHF 39 erhöht. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z.B. weil die E-Mail Adresse geändert wurde etc.), so ist eine Haftung von Swiss Fitness ausgeschlossen. Die Personalien können über das Swiss Fitness-Onlineportal bearbeitet oder direkt an die Swiss Fitness mitgeteilt werden. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Personalien jederzeit aktuell zu halten.
Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung / Time-Stops
Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden grundsätzlich kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
Zeitgutschrift und Time-Stops
Die Mitgliedschaft darf unter Absprache mit einem Swiss Fitness Personal Coach einmal jährlich für die Dauer von mindestens einem Monat und maximal drei Monaten unterbrochen werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Eine Vertragsunterbrechung kann mit Vorlage einer Bescheinigung beantragt werden. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25 an.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Zeitgutschrift am Ende der Vertragslaufzeit handelt und die Beitragsrechnung trotzdem fällig wird. Nach Absprache können die Trainings auch an eine andere Person übertragen werden. Es werden keine Trainings zurückerstattet.
Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen von Swiss Fitness sind integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklärt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.
Kameraüberwachung
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich der Swiss Fitness-Studios zur Sicherstellung mit Kameras überwacht wird.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Rechte ableiten. Gerichtsstand ist der Sitz von Swiss Fitness GmbH.
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
St. Gallen 2024
Swiss Fitness GmbH: Stückelbergstrasse 10 / 9000 St. Gallen